FAMILIE
Ehe und Familie haben in Deutschland einen besonderen Stellenwert, der verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer. Wer keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs.
Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern.
Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist möglich, wenn der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis ist, über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist.
1. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen und das Verfahren für einen Familiennachzug hängen von vielen Faktoren ab, unter anderem welche Nationalität ihr Partner hat und zu welchem Zweck er sich in Deutschland aufhält.
Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Aufenthaltstitel: Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine „Blaue Karte EU“ für Deutschland.
- Ausreichender Wohnraum: Sie haben erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet.
- Krankenversicherung & Einkommen: Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen.
- Volljährigkeit: Ihr Ehepartner ist volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.
Gerne beraten wir Sie speziell auf Ihren Fall zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns.
2. Verfahren
- Voraussetzungen prüfen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Terminbuchung bei der zuständigen Botschaft im Ausland (hierbei unterstützen wir Sie)
- Unterlagen vorbereiten (hierbei unterstützen wir Sie)
- Persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
- Visum beantragen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Einreise nach Deutschland
- Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt (hierbei unterstützen wir Sie)
- Beantragung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde (hierbei unterstützen wir Sie)
Die Botschaft benötigt zur Visumerteilung die Zustimmung der zuständigen inländischen Ausländerbehörde. Auf die Bearbeitungsdauer des Antrags bei der Ausländerbehörde hat die Botschaft keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß nimmt die Bearbeitung durchschnittlich 8 Wochen in Anspruch.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte oder die zugezogene Ehegattin sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.
3. Kosten
Die Visumbeantragung zur Familienzusammenführung mit einem deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürger ist kostenlos.
Für den Visumantrag zur Familienzusammenführung zum ausländischen Staatsangehörigen werden Gebühren in Höhe von EUR 75,00 (ca. USD 80,00) erhoben.
Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.
STUDENTEN
Sie möchten in Deutschland studieren? Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering. Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten.
Deutschland zieht aufgrund der großen Auswahl an Studienprogrammen und der niedrigen Gebühren jedes Jahr viele internationale Studierende an. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Studentenvisums.
Ein Studentenvisum umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung sowie ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.
1. Voraussetzungen
- Studentenstatus: Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
- Schulabschluss / Hochschulabschluss: Sie können einen Schulabschluss mit Hochschulzugang beziehungsweise einen anerkannten Hochschulabschluss nachweisen.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. EUR 11.208,00 – ca. USD 12.000,00 – pro Jahr; Betrag gültig für das Jahr 2023), Stipendiums oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
- Ggf. Sprachkenntnisse: Abhängig von den Studienvoraussetzungen Ihres Studiengangs müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse gegenüber der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat nachweisen. Sollten Sie Deutschkenntnisse nachweisen müssen, ist in der Regel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
2. Verfahren
- Voraussetzungen prüfen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Terminbuchung bei der zuständigen Botschaft im Ausland (hierbei unterstützen wir Sie)
- Unterlagen vorbereiten (hierbei unterstützen wir Sie)
- Persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
- Visum beantragen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Einreise nach Deutschland
- Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt (hierbei unterstützen wir Sie)
- Beantragung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde (hierbei unterstützen wir Sie)
3. Kosten
Für den Visumantrag im Ausland werden Gebühren in Höhe von EUR 75,00 (ca. USD 80,00) erhoben.
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels können in Deutschland werden Gebühren in Höhe von bis zu EUR 100,00 (ca. USD 110,00) erhoben.
Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.