Schengen Visum

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Das Schengen-Visum ist ein Einreisevisum für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum. Ein Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten. Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengen-Staaten“.

 

1. Schengen-Visum Kategorien

Bei Schengen-Visa unterscheidet man zwischen dem folgenden Zwecken des Aufenthalts:

a) Schengen-Visum Typ A – Transit Flughafen

Dieses Visum erlaubt den Aufenthalt im internationalen Transitbereich eines Flughafens.

b) Schengen-Visum Typ B – Durchreise oder Transitvisum

Diese Schengen-Visa-Art erlaubt die Durchreise über den Landweg von bis zu 5 Tagen durch den Schengen-Raum, um in ein Drittland zu reisen.

c) Schengen-Visum Typ C – Kurzaufenthalt

Mit dem C-Visum können Sie sich bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten, weshalb sich das Schengen-Visum C perfekt für Geschäftsreisen, den Besuch von Familie und Freunden sowie touristische Zwecke eignet. Mit dem C-Visum dürfen Sie nicht berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Diese Visa-Art ist in der Regel nur in Notsituationen verlängerbar.

Gründe für den Antrag der Schengen-Visa-Art C für Kurzaufenthalte

  • Geschäftsreisen
  • Besuche bei Freunden und Verwandten
  • Tourismus und Reisen
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Flughafentransit und Visum für den Transit im Hafen
  • Offizielle Besuche
  • Medizinische Gründe
  • Kurzzeitstudien und Forschungszwecke

 

Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie „C“ keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.

d) Schengen-Visum Typ D – längerfristiger Aufenthalt

Mit einem D-Visum, auch nationales Visum genannt, können Sie sich mehr als 3 Monate in einem bestimmten Schengen-Land z.B. Deutschland aufhalten. Dennoch können Sie mit dieser Visa-Art auch 90 Tage in andere Schengen-Länder reisen, da es keine Grenzen gibt. Das D-Visum richtet sich vor allem an Personen, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft niederlassen möchten. Das D-Visum wird mit einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Wenn Sie länger in einem Schengen-Land bleiben wollen, müssen Sie sich vor Ort um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern.

  • Gründe für die Beantragung eines Visums für Langzeitaufenthalte
  • Arbeitsaufnahme
  • Au-Pair, Praktikum, Freiwilligendienst
  • Familiennachzug
  • beabsichtigte Eheschließungen
  • Studium, Sprachkurs, Schulbesuch

 

2. Voraussetzungen

  • Wenn Sie arbeiten wollen: Mindestgehalt für Personen über 45 Jahre beachten: Nachweis eines Jahresbruttogehalts von mindestens 48.180 EUR (ca. 52.000 USD) (im Jahr 2023) oder ausreichende Altersvorsorge
  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses
  • Ggf. Berufsausübungserlaubnis

 

3. Verfahren

  • Voraussetzungen prüfen (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Terminbuchung bei der zuständigen Botschaft im Ausland (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Unterlagen vorbereiten (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (wir unterstützen Sie hierbei)
  • Visum beantragen (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Einreise nach Deutschland

 

4. Kosten

Die von den Auslandsvertretungen erhobene Bearbeitungsgebühr für Schengen-Visa beträgt in der Regel EUR 80,00 (ca. USD 85,00). Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen:

  • Kinder 0-6 Jahre: kostenfrei
  • Kinder 6-11 Jahre: EUR 40,00
  • Ehegatten deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger anderer EU-Staaten: kostenfrei
  • Minderjährige Kinder deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger anderer EU-Staaten: kostenfrei
  • Eltern von minderjährigen Deutschen/EU-Staatlern: kostenfrei

 

Anders als viele Rechtsanwaltskanzleien wollen wir kein Stundenhonorar mit unseren Kunden vereinbaren, um diese vor hohen Kosten abzusichern, sondern setzen vielmehr auf einen Fixpreis. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

5. Gültigkeit

Die Dauer der Gültigkeit des Schengen-Visums hängt von der jeweiligen oben genannten Art ab.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.

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