Für Unternehmen wird es zur Umsetzung industrieller Großprojekte zunehmend erforderlich, eine Vielzahl von ausländischen Fachkräften und Arbeitnehmern anzustellen. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Energieversorgung ,wie dem Bau und der Instandhaltung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich (wir berichten unter diesem Link), der Durchführung von Messen, der Gesundheitsfürsorge (v.a. im Krankenhausbereich), dem Baugewerbe oder der Lebensmittelherstellung.
Lesen Sie hier, was Unternehmen zu beachten haben, um Risiken zu vermeiden und einen schnellstmöglichen Projektstart zu gewährleisten.

1. Aufenthaltstitelpflicht für Dritsstaatsangehörige

Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates benötigen kein Visum zur dauerhaften Einreise nach Deutschland. Gleiches gilt für deren Beschäftigung. Staatsangehörige Australien, Kanadas, der USA, Israels, Neuseelands, Japans oder Südkoreas benötigen einen Aufenthaltstitel in Deutschland, können diesen jedoch NACH Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde für alle Arten des Aufenthalts beantragen. Sofern ausländische Mitarbeiter nicht zu den beiden vorgenannten Gruppen gehören, benötigen diese bei der Einreise ein nationales deutsches Visum.

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen ausländische Fachkräftet immer ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel Dies gilt jedoch nicht für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates.

2. Risiken / Strafen

Nehmen Arbeitnehmer eine berufliche Tätigkeit in Deutschland auf, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben, droht dem Arbeitgeber eine Strafe von bis zu EUR 500.000 und Arbeitnehmern bis zu EUR 5.000.

Zudem kann der jeweilige Mitarbeiter ausgewiesen werden und ein Einreiseverbot erhalten.

3. Umsetzung von Großprojekten

Besonders im Falle von Großprojekten, die die zügige Anstellung einer Vielzahl von ausländischen Fachkräften erforderlich macht, ist es aufgrund des umfangreichen Antragsverfahrens erforderlich, schnell zu handeln und nicht den Überblick zu verlieren.

Die derzeitige Wartezeit zur Erlangung eines Termins in der jeweiligen deutschen Botschaft im Ausland oder der Ausländerbehörde in Deutschland beträgt teilweise bis zu 12 Monate. Um dieses Verfahren zu beschleunigen, besteht zwar die Möglichkeit des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Allerdings bringt dies oft nicht den erhofften Nutzen.

Umso wichtiger ist es, das erforderliche Visum für Deutschland oder den erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland schnellstmöglich zu beantragen, um wichtige Zeit bereits während des Antragsverfahrens zu sparen.

Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Antragsunterlagen und der verschiedenen Antragsverfahren verlieren Personalabteilungen oftmals den Überblick über den aktuellen Verfahrensstand oder fehlende Unterlagen und Informationen des jeweiligen Mitarbeiters.

4. Empfehlung / Massenverfahren

Um einen reibungslosen Projektverlauf zu gewährleisten, wirtschaftliche Risiken gegenüber Projektpartnern zu vermeiden und einen schnellstmöglichen Projektstart zu ermöglichen, greifen wir auf unser Antragsportal für Arbeitnehmer und Unternehmen zurück. Im Antragsportal wird dem Unternehmen und jedem einzelnen Mitarbeiter ein Zugang eingerichtet, unter dem die jeweiligen Mitarbeiter der Personalabteilung jedes einzelne Verfahren überwachen, erforderliche Antragsunterlagen und Informationen ergänzen und wichtige Nachfragen mit unserem Anwaltsteam kurzfristig klären können.

Wir kennen die Besonderheiten von Massenverfahren und sorgen wir für die reibungslose und rechtzeitige Umsetzung Ihres Projekts aus aufenthaltsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht.

 

Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder eines Visums für Deutschland oder bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung aller Arten von Visa und Aufenthaltstitel für Deutschland. Buchen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung hier!

 

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