Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag wesentlich verkürzen. Erfahren Sie hier, in welchen Schritten Sie dabei vorgehen müssen.
Sie haben sich für die Anstellung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? In manchen Ländern kommt es aufgrund steigender Antragszahlen in den deutschen Botschaften zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Abhilfe schaffen.
1. Voraussetzungen & Verfahren
- Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Fachkraft: Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft.
- Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde in Deutschland
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde und der Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung, die unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, deutsche Auslandsvertretung) beinhaltet. Darüber hinaus erhalten Sie eine Beschreibung der Abläufe, einschließlich Nennung der Beteiligten, der beizubringenden Nachweise und der Fristen.
- Bearbeitungsgebühr: Beim Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde wird für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens von der Ausländerbehörde eine Bearbeitungsgebühr von EUR 411,00 (ca. USD 440,00) erhoben.
- Anerkennung der ausländischen Qualifikation: Die Vergleichbarkeit der ausländischen Qualifikation mit einem deutschen Bildungsabschluss ist in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten. Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren zur Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikationen ein.
- Die zuständigen Stellen sollen innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über die Anerkennung entscheiden.
- Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit
- Erteilung der Vorabzustimmung für den Visumantrag
- Visumantragstellung im Ausland
2. Kosten
Die Gebühr, die die Ausländerbehörde für dieses Verfahren erhebt, beträgt EUR 411,00 (ca. USD 440,00).
Anders als viele Rechtsanwaltskanzleien wollen wir kein Stundenhonorar mit unseren Kunden vereinbaren, um diese vor hohen Kosten abzusichern, sondern setzen vielmehr auf einen Fixpreis. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
3. Gültigkeit
Die Dauer der Gültigkeit hängt von der jeweiligen Art des Aufenthaltstitels ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.