Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gebilligt. Menschen können demnach in Deutschland schneller eingebürgert werden und unter gewissen Bedingungen dabei auch ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Lesen Sie hier, welche Vorteile die Deutsche Staatsbürgerschaft mit sich bringt und welche Voraussetzungen für die Einbürgerung gegeben sein müssen.

1. Die wichtigsten Änderungen

  • Schnellere Einbürgerung: Einbürgerungen werden künftig schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich. Im Falle von „besonderen Integrationsleistungen“ (z.B. gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement) ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht verlangte bislang, dass vor einer Einbürgerung in Deutschland die ursprüngliche Staatsbürgerschaft „grundsätzlich“ aufgegeben werden muss. Nunmehr ist es möglich, die bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Deutschland verzichtet zukünftig auf die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, sodass es möglich ist, neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft zu besitzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auch das in dem Land der bisherigen Staatsbürgerschaft eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist.
  • Gastarbeiter: – Wer als Gastarbeiter in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr machen.
  • Bekenntnis zum Grundgesetz: Zudem wird neben einem Bekenntnis zum Grundgesetz künftig bei Einbürgerungen auch ein Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens verlangt.

 

2. Fakten & Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

In Deutschland lassen sich viel weniger Menschen einbürgern, als es wahrscheinlich könnten: 2021 ließen sich nur 2,45 Prozent der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden Ausländer einbürgern.

Dabei gibt es zahlreiche Vorteile für die (zusätzliche) deutsche Staatsbürgerschaft:

  • Wahlrecht: Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger können Sie die Politik in Deutschland durch ein aktives Wahlrecht mitgestalten.
  • Zugang zu allen Berufen: Als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger dürfen Sie Ihren Beruf frei auswählen. Der von Ihnen gewählte Beruf ist nicht mehr von Ihrem Aufenthaltstitel abhängig. Außerdem können Sie zum Beispiel bei der Polizei, als Lehrerin oder Lehrer, Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeiten.
  • Lebenslanger gesicherter Aufenthalt: Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger erhalten Sie einen lebenslangen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland, ohne Genehmigungen bei der Ausländerbehörde einholen zu müssen. Zudem können Sie auch in allen Mitgliedstaaten der EU arbeiten, ohne eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen.
  • Reisefreiheit: Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger können Sie ohne Visum in 189 Länder reisen (Stand: Januar 2021). Diesen Vorteil bietet Ihnen kaum eine andere Staatsangehörigkeit dieser Welt.
  • Staatlicher Schutz: Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie geschützt vor einer Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat. Im Ausland sind zusätzlich die deutschen Botschaften für Sie zuständig und bieten Ihnen Schutz.

 

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Welche weiteren Voraussetzungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft gegeben sein müssen und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind, teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit. Buchen Sie hier einen kostenlosen Termin!

 

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