EU Blue Card

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Sie haben einen Hochschulabschluss und haben einen Job oder ein Jobangebot in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte EU erfüllen müssen.

Die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.

 

1. Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss: YSie verfügen über einen deutschen, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie gerne nachdem Sie uns die erforderlichen Unterlagen übersandt haben.
  • Jobangebot: Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
  • Tätigkeit: Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein.
  • Mindestgehalt: Durch die Tätigkeit in Deutschland erhalten Sie ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 45.300 brutto (EUR 3.775 pro Monat) (ca. USD 48.000) (im Jahr 2024). Für Arbeitsplätze in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin gilt ein reduziertes Bruttojahresgehalt von mindestens 41.041,80 EUR (ca. 44.000 USD) (im Jahr 2024).
  • Ggf.Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Ausübung der Tätigkeit.

 

2. Verfahren

  • Voraussetzungen prüfen (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Terminbuchung bei der zuständigen Botschaft im Ausland (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Unterlagen vorbereiten (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
  • Visum beantragen (hierbei unterstützen wir Sie)
  • Einreise nach Deutschland
  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (hierbei unterstützen wir Sie)

 

3. Kosten

Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt für alle Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, ca. EUR 75,00 (ca. USD 80,00).

Anders als viele Rechtsanwaltskanzleien wollen wir kein Stundenhonorar mit unseren Kunden vereinbaren, um diese vor hohen Kosten abzusichern, sondern setzen vielmehr auf einen Fixpreis. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

4. Gültigkeit / Möglichkeit Niederlassungserlaubnis zu erhalten

Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre muss von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden.

Nach 33 Monaten können Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn die hierfür erforderlichen Sprachkenntnisse der Stufe B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorzeitig nachgewiesen werden, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Als Inhaber einer Blauen Karte EU ist das möglich. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie hier.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns.