Wenn Sie als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee in einem Unternehmen außerhalb der EU arbeiten und an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innnerhalb der EU eingesetzt werden sollen, dann kommt für Sie der unternehmensinterne Transfer (ICT – Intra-Corporate-Transfer) in Betracht. Hierfür erhalten Sie in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie die längste Zeit für Ihr Unternehmen tätig sein werden, eine ICT-Karte.
Auf Grundlage der ICT-Karte können Sie für Ihr Unternehmen kurzzeitig auch an Unternehmensstandorten in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig werden.
1. Voraussetzungen
- Anstellung im Ausland, Entsendung nach Deutschland: Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe mit Sitz außerhalb der EU werden Sie zeitweise in deren Niederlassung nach Deutschland abgeordnet, d.h. Ihr bisheriger Arbeitsvertrag behält seine Gültigkeit,
- Fachkraft: Sie müssen in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee tätig werden und Ihre berufliche Qualifikation hierfür nachweisen,
- Mindestbeschäftigungsdauer beim Unternehmen im AuslandSie müssen dem Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen angehören,
- Mindestdauer der Entsendung: der unternehmensinterne Transfer muss länger als 90 Tage dauern,
- Gültiger Arbeitsvertrag: Sie müssen einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und ggf. ein Entsendungsschreiben vorweisen können,
- Weiterbeschäftigung im Ausland nach dem Ende der Entsendung: aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Abordnungsschreiben muss hervorgehen, dass Sie nach dem Transfer bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, und
- Keine Entsendung innerhalb der letzten sechs Monate: zwischen Ihrem letzten Aufenthalt im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers und dem jetzigen müssen mindestens sechs Monate vergangen sein.
2. Verfahren
- Voraussetzungen prüfen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Terminbuchung bei der zuständigen Botschaft im Ausland (hierbei unterstützen wir Sie)
- Unterlagen vorbereiten (hierbei unterstützen wir Sie)
- Persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
- Visum beantragen (hierbei unterstützen wir Sie)
- Einreise nach Deutschland
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (hierbei unterstützen wir Sie)
3. Kosten
Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt für alle Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, ca. EUR 75,00 (ca. USD 80,00).
Anders als viele Rechtsanwaltskanzleien wollen wir kein Stundenhonorar mit unseren Kunden vereinbaren, um diese vor hohen Kosten abzusichern, sondern setzen vielmehr auf einen Fixpreis. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
4. Gültigkeit
Die ICT-Karte wird in Deutschland an Führungskräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten für die Dauer des Transfers beziehungsweise für maximal drei Jahre erteilt.
Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten und lassen Ihnen hierzu alle erforderlichen Informationen, nützliche Übersichten und Checklisten zukommen und stehen in persönlichen Telefonaten gerne für jegliche Rückfragen zur Verfügung.