Deutschland befindet sich im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Baustein in der Strategie der Bundesregierung bereits beschlossen. Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht soll einen weiterern Schritt hin zum modernen Einwanderungsland ermöglichen.

Das Bundeskabinett hat Ende August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Tritt das Gesetz in Kraft, werden Einbürgerungen in Deutschland deutlich früher möglich als bisher. Auch die Mehrstaatigkeit wird möglich. Wie VISALABS Arbeitnehmer bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bisherige Lage

Rund 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass – etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Davon leben ca. 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Obwohl ihr Lebensmittelpunkt schon lang in Deutschland ist, können sie nicht demokratisch teilhaben und mitwirken.

In der Gesamt-EU liegt die Einbürgerungsrate bei 2,0 Prozent, in Deutschland bei nur 1,1 Prozent. Ein bedeutender Grund dafür: Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten verlangt Deutschland bisher, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Geplante Änderungen

  • Mehrstaatigkeit soll möglich werden: Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
  • Einbürgerung soll beschleunigt werden:Statt nach 8 Jahren sollen Menschen bereits nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
  • Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich.
  • Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung (kein Einbürgerungstest notwendig).

 

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 23. August 2023 im Kabinett beschlossen. Im Herbst werden die parlamentarischen Beratungen beginnen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Mehrfache Staatsbürgerschaft

Die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, besteht nach deutschem Recht künftig für alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ohne Einschränkungen. Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verlorengeht. Verbindliche Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Staates und zur dortigen Verwaltungspraxis können die zuständigen Behörden dieses Staates erteilen.

Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne Weiteres behalten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.

Unterstützung durch VISALABS

Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist umfassend und bürokratisch. VISALABS unterstützt Sie gerne bei der Prüfung der Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, der Kontrolle und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und beim Stellen des Antrags und Vertretung gegenüber Behörden.

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung aller Arten von Visa und Aufenthaltstitel für Deutschland und der Erlangung deutschen Staatsbürgerschaft.

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