Sie spielen mit dem Gedanken, nach Deutschland ziehen und hier arbeiten zu wollen, haben aber noch keinen Arbeitgeber gefunden? Dann ist ein Visum oder ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche der erste wichtige Schritt, um durchstarten zu können. Lesen Sie hier mehr, welche Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche gegeben sein müssen und wie VISALABS Sie unterstützen kann.

Mit dem Visum zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und einen Ihrer Qualifikation passenden Job in Deutschland zu finden. Das Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen anerkannten Hochschulabschluss oder Berufsabschluss besitzen, sich max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufzuhalten, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. In dieser Zeit dürfen Sie eine entgeltliche Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.

Berechtigter Personenkreis

  • ausländische Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung
  • ausländische Fachkräfte mit Abschluss eines Studiums im Ausland
  • ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
  • ausländische Forscher
  • ausländische Fachkräfte mit Abschluss einer Ausbildung in Deutschland

Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche

  • Abgeschlossene Ausbildung: Sie können eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung nachweisen.
  • Vergleichbarkeit der Qualifikation: Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar. Hierbei unterstützen wir Sie gerne in einer persönlichen Beratung.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes gesichert ist. Als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes können Sie zum Beispiel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.

 

Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann für maximal sechs Monate ausgestellt werden. Wenn Sie einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie gleich in Deutschland die Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, ohne vorher auszureisen.

Welche Unterlagen zur Beantragung des Visums im Ausland oder des Aufenthaltstitels in Deutschland erforderlich sind, teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit.

 

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums zur Arbeitsplatzsuche haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung aller Arten von Visa und Aufenthaltstitel für Deutschland und der Erlangung deutschen Staatsbürgerschaft.

VISALABS – Visa für Deutschland